Zurück

27.01.2023

Steuerpolitik: Bundesfinanzminister stellt Vorhaben für 2023 vor

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat am 25.01.2023 im Finanzausschuss des Bundestages seine wichtigsten Vorhaben für das neue Jahr vorgestellt.

Um für ein stabiles wirtschaftliches Fundament Deutschlands zu sorgen, strebt Lindner die Schaffung einer "Super-Afa" im Sinne einer Investitionsprämie und eine Verbesserung der steuerlichen Forschungsförderung an.

Außerdem stehe die Gesetzgebung zur globalen Mindestbesteuerung an. Die Regierung werde darauf achten, dass es möglichst wenig Erfüllungsaufwand für die Unternehmen geben werde. Zudem kündigte Lindner ein "Zukunftsfinanzierungsgesetz" an. Damit solle der Finanzplatz Deutschland gestärkt werden. Deutschland solle führender Standort für nachhaltige Finanzanlagen werden. Kleine und mittlere Unternehmen sollten bessere Finanzierungsmöglichkeiten enthalten. Durch Stärkung der Aktienkultur solle der Vermögensaufbau gestärkt werden. Börsengänge sollten erleichtert werden. Bei jungen Unternehmen sollte die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ausgebaut werden.

Auch die Zukunft der Altersversorgung wird laut Lindner eine wichtige Rolle spielen. Man werde in der ersten Säule der gesetzlichen Rentenversicherung den Aufbau eines "Generationenkapitals" angehen, um Rentenbeiträge und Rentenniveau zu stützen. Damit wolle man etwas für die Generation der heutigen Kinder und Enkel tun. Auch die private Altersvorsorge solle erleichtert werden.

Schärfer vorgehen will Lindner gegen die Finanzkriminalität. Das sei eine der Prioritäten in diesem Jahr. Dazu werde es eine neue Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche geben. Man dürfe sich nicht damit zufriedengeben, nur die kleinen Fische bei der Finanzkriminalität und Geldwäsche zu fangen.

Fragen der Abgeordneten an den Finanzminister betrafen unterschiedliche Themen. Die SPD-Fraktion wollte wissen, wann die neue Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche an den Start gehen solle. Zudem wurde um Angaben zum digitalen Euro gebeten.

Die CDU/CSU-Fraktion fragte unter anderem nach der Steuerpflicht der Gaspreisbremse und ob die bereitgestellten zehn Milliarden Euro für Aktienrente reichen würden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich erfreut über die geplante Verbesserung der Mitarbeiterbeteiligung. Außerdem wurde nach den Kompetenzen der geplanten Bundesoberbehörde gefragt. Die FDP-Fraktion erkundigte sich nach der bürokratischen Belastung durch die Mindestbesteuerung und fragte nach Verbesserungen bei der Finanzierung mittelständischer Unternehmen. Die AfD-Fraktion wollte wissen, ob zusätzlich zur Super-Afa auch das Problem der zu hohen Energiepreise angegangen werde. Die Altschulden der Kommunen waren unter anderem Thema der Fraktion Die Linke.

Lindner erklärte, das Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung der neuen Bundesoberbehörde solle noch 2023 eröffnet werden. 2025 solle die neue Behörde scharf gestellt werden. Zum digitalen Euro betonte der Minister, es gehe dabei nicht um vollständige Digitalisierung des Zahlungsverkehrs wie bei einer Kreditkarte, sondern es werde sich um eine dritte Form von Bargeld neben Münzen und Scheinen handeln. Daher gebe es hohe Anforderungen an die Privatheit und den Datenschutz. Die große Chance des digitalen Euro sei, mit einem programmierbaren Bargeld neue Finanzdienstleistungen zu ermöglichen.

Die Gaspreisbremse sei steuerpflichtig, sagte Lindner. Bei höheren Einkommen werde sie stärker besteuert. Bei der Strompreisbremse liege die Sache anders. Sie werde durch Abschöpfung von Zufallsgewinnen der Energieunternehmen finanziert. Das sei jedenfalls die Auffassung seines Ministeriums. Zur Bildung des Generationenkapitals müsse es mehrere Quellen geben. Neben der Finanzierung aus dem Etat sollten auch Sacheinlagen wie nicht benötigtes Beteiligungsvermögen möglich sein. Die zehn Milliarden Euro für 2023 könnten nur ein erster Schritt sein. Eine jährliche Zuführung wäre empfehlenswert.

Zu den kommunalen Altschulden verwies der Minister auf eine bereits gegründete Arbeitsgruppe mit dem Land Nordrhein-Westfalen. Erforderlich sei eine kommunale Schuldenbremse, damit sich eine solche Situation nicht wiederholen könne. Für eine Lösung wäre möglicherweise eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.

Deutscher Bundestag, PM vom 25.01.2023