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18.03.2026

Bürokratieabbau: Regierung in Mecklenburg-Vorpommern will Förderwesen weiter modernisieren

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat einen Zweiten Maßnahmenkatalog zur Modernisierung des Förderwesens verabschiedet. Ziel sei es, Förderverfahren für Bürger, Unternehmen und die Verwaltung zu vereinfachen und zu beschleunigen, so das Finanzministerium des Landes.

Bereits im Sommer 2025 sei ein erster Maßnahmenkatalog beschlossen worden. Jetzt gehe man diesen Weg weiter. Die Vereinfachungen sollen unmittelbar in die einzelnen Förderprogramme des Landes übernommen werden.

So soll es einen Standard-Prozess für Kleinstförderungen geben – im Sinne eines vereinfachten Ablaufs. Zum Beispiel sei geplant, die Fördermittel künftig in einer Summe auszuzahlen. Wenn Zuwendungsempfänger die Ausgaben vorfinanzieren, sollen die Erleichterungen bei Förderungen bis 50.000 Euro angewendet werden können. Wenn das Land mit den Fördermitteln Ausgaben vorverauslagen muss, sollen die Erleichterungen bei Förderungen an Kommunen bis 20.000 Euro und bei sonstigen Zuwendungsempfängern bis 5.000 Euro möglich sein.

Geplant sind zudem höhere Grenzen für Rückforderungen und Zinserhebung: Die so genannten Bagatellgrenzen würden angehoben. Der Verwaltungsaufwand zur Erhebung von Rückforderungen und Zinsen solle in einem vernünftigen Verhältnis zum Ergebnis stehen. Deshalb würden Zinsen künftig erst ab einem Betrag von 500 Euro geltend gemacht. Für Rückforderungen sollen künftig verschiedene Bagatellgrenzen gelten, welche die Förderhöhe berücksichtigen. Dies unterstreiche die Notwendigkeit, bereits ab der Antragstellung und während des gesamten Verfahrens sorgfältig und korrekt zu agieren, während gleichzeitig die Effizienz der Verwaltung durch den Entfall von Kleinst-Rückforderungen gesteigert wird.

Neue Regeln soll es auch für Zinsen geben: Sie würden künftig erst berechnet und erhoben, wenn eine gesetzte Zahlungsfrist abgelaufen sei. Wer innerhalb der Frist zahlt, müsse keine Zinsen leisten. Nicht gelten soll das lediglich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Wird die Frist verpasst, würden Zinsen wie bisher ab dem Tag der Auszahlung berechnet.

Künftig sollen verstärkt Pauschalen und Festbeträge genutzt werden. Eine neue Wissensdatenbank unterstütze die Fachleute in den Ministerien dabei, bereits bewährte Pauschalen einfach zu übernehmen. In Frage kommen laut Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern dabei zum Beispiel Personalkostenpauschalen, bei deren Anwendung statt aufwendiger Einzelabrechnungen feste Monats- oder Stundenpauschalen genutzt würden. Hierbei soll lediglich die Anwesenheit oder Stellenbesetzung nachgewiesen werden und keine detaillierte Prüfung der tatsächlichen Ausgaben mehr erforderlich sein. Für denkbar hält das Finanzministerium auch die Förderung von Veranstaltungen über feste Beträge pro Teilnehmende. Der Nachweis werde dann durch die Anzahl der Teilnehmenden erbracht. Reisekosten könnten beispielsweise über Kilometerpauschalen abgerechnet werden.

Und schließlich sei eine Vereinfachung bei Personalausgaben geplant (Besserstellungsverbot): Bisher dürften Empfänger von Fördermitteln ihr Personal in vielen Fällen in den Arbeitsbedingungen nicht besser behandeln als das Land seine Angestellten. Das sei sehr kompliziert zu prüfen. In der Projektförderung solle diese komplizierte Prüfung einzelner Arbeitsbedingungen nun durch eine einfache Regelung ersetzt werden, die sich nach den Personalkostensätzen des Haushalts richtet. Bei der institutionellen Förderung soll künftig nur noch das Ergebnis des Lohnkontos am Jahresende geprüft werden, statt einzelne Arbeitsbedingungen zu kontrollieren. Wenn Tarifverträge zur Anwendung kommen, sollen die Personalausgaben in voller Höhe anerkannt werden.

Die Umsetzung der Maßnahmen soll schrittweise ab dem zweiten Quartal 2026 erfolgen, teilt das Finanzministerium abschließend mit.

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 17.03.2026