02.04.2026
Um die Ausgestaltung und Zielerreichung der Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (»Altersvorsorgereformgesetz«) geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4898). Die Bundesregierung soll erläutern, warum es weiterhin kein alleinstehendes, einheitliches Standardprodukt gibt, zu dem Verbraucher einfach und ohne Vertriebskosten Zugang erhalten. Außerdem wird gefragt, wie die Bundesregierung eine echte Vergleichbarkeit ermöglichen will, wenn unter dem Begriff »Standarddepot« faktisch völlig unterschiedliche Produkte mit unterschiedlichen Kosten- und Risikostrukturen und Renditechancen angeboten werden dürfen. Die Bundesregierung soll angeben, in welchem Umfang von der vorgesehenen Wechselmöglichkeit aus bestehenden Riester-Verträgen in neue Altersvorsorgeverträge Gebrauch machen werden könnte und warum Kostenbegrenzungen nur für das Standardprodukt und nicht für alle Produkte gelten sollen.
In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage schildern die Abgeordneten, internationale Beispiele und Erkenntnisse aus der Verhaltensökonomie würden zeigen, dass eine automatische Teilnahme mit Opt-Out-Option zu hoher Akzeptanz und hoher Beteiligung führe und die Einstiegshürden deutlich senke. Die Bundesregierung setze hingegen weiterhin auf Freiwilligkeit, was nachweislich zu geringerer Verbreitung, insbesondere bei einkommensschwächeren Gruppen führe und somit regressiv wirke.
Bundestag, hib-Meldung 260/2026 vom 30.03.2026