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15.04.2026

Durch Heuboden gestürzt: Kein Schmerzensgeld

Eine Frau betritt in einem Stall, in dem sie ihr Pferd untergebracht hat, den Heuboden. Bei einem Sturz durch den morschen Boden verletzt sie sich. Schmerzensgeld bekommt sie trotzdem nicht: Denn sie hätte den Heuboden gar nicht betreten dürfen.

Eine Frau hatte ihr Pferd in einem Pensionsstall eingestellt. Dort begab sie sich auf den Heuboden, der ohne vorherige Absprache nicht betreten werden durfte. Sie stürzte durch die morsche Holzdecke und verletzte sich am Fuß. Von den Stallbetreibern forderte sie unter anderem einen Schmerzensgeldvorschuss. 

Das Landgericht (LG) Lübeck entschied, dass der Frau kein Schmerzensgeld zusteht. Die Stallbetreiber hätten keine Pflicht verletzt. Zur Überzeugung des Gerichts stand fest, dass es einen für alle Einsteller gut sichtbaren Aushang mit der Aufschrift "Der Heuboden ist nicht zu betreten" gegeben habe. Dieser ausdrückliche Hinweis sei ausreichend und der Frau nach Überzeugung des Gerichts auch bekannt gewesen. Daran hätte sie sich halten müssen. 

Landgericht Lübeck, Urteil vom 27.05.2025, 5 O 98/24, rechtskräftig