15.05.2026
In den Jahren 2021 bis 2025 fanden 49.106 Grundstückserwerbe durch Ehegatten oder Lebenspartner des Veräußerers statt und waren somit von der Grunderwerbsteuer befreit. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/5776) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/5474) hervor.
Dabei lagen der Antwort zufolge aber keine Daten für das Land Nordrhein-Westfalen vor. Für Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein lägen derzeit für das Jahr 2025 keine Daten vor.
Zu den Erwerben durch Ehegatten seien Erwerbe durch frühere Ehegatten infolge von Scheidungen in Höhe von 5.287 gekommen, so die Bundesregierung weiter. In 135 Fällen habe der Grund für die Befreiung von der Grunderwerbsteuer in Vermögensauseinandersetzungen nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft gelegen.
Deutscher Bundestag, PM vom 13.05.2026