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Steuertipp: Erhöhung von steuerlichen Freibeträgen für Arbeitnehmer - Abstimmung abgesetzt

Die geplante Abstimmung über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel »Arbeitende Mitte stärken – Steuerbelastung senken« (20/8861) wurde von der Tagesordnung des Bundestages am Donnerstag, 25. April 2024, wieder abgesetzt. Der Finanzausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (20/11061) vorgelegt. Die Unionsfraktion hatte in ihrem Antrag gefordert, den steuerlichen Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um zwölf Prozent anzuheben, das Kindergeld für 2024 entsprechend zu erhöhen und die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wiedereinzuführen. (bundestag.de)

Rechtstipp: Verwaltungsrecht: Bringt die Mutter das Kind nicht in die Schule, geht sie in den Bau

Lässt eine allein sorgeberechtigte Mutter ihren 12-jährigen Sohn nicht zur Schule und gibt sie an, der Junge sei inzwischen im "germanistischen Bildungswesen", so kann sie, zahlt sie das gegen sie festgesetzte Zwangsgeld nicht (eine Kontopfändung scheiterte), sich nicht gegen die Anordnung einer Ersatzzwangshaft (hier für 3 Tage) wehren. Gegen den Jungen selbst könne das Schulamt nicht vorgehen, weil er nicht der Leidtragende einer von ihm nicht verschuldeten Situation werden dürfe. Mit Blick auf die weitere Entwicklung des Jungen und einen möglichen Schulabschluss sei eine kurzzeitige Freiheitsentziehung zur Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrages angemessen. (VwG Schleswig, 9 E 3/23)