Rechtstipp: Sozialrecht - Mindestpersonal in Psychiatrien darf angeordnet werden
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassene Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal ist rechtmäßig. Es handelt sich dabei um eine Richtlinie, die im Auftrag des Gesetzgebers »ermächtigungskonform umgesetzt« worden ist und nach der Mindestvorgaben für das Personal in den Einrichtungen festgesetzt werden, die ab dem Jahr 2026 gelten. Auch die »Strafen« bei Nichteinhaltung der Mindestvorgaben seien in Ordnung, weil die vorgesehenen Vergütungsabschläge moderat ausfallen. Außerdem gab und gibt es lange Übergangsfristen, die verhältnismäßig seien. (BSG, B 1 KR 16/23 R u. a.) - vom 19.12.2024
Steuertipp: Sachentnahmen durften auch mit Nonfood pauschaliert werden
Entnimmt ein Händler Waren aus dem Bestand für den eigenen Konsum (wie zum Beispiel Metzger, Bäcker, Gastronomen oder Lebensmitteleinzelhändler), so muss nicht jede Entnahme einzeln aufgezeichnet werden. Solche Entnahmen dürfen anhand von Pauschalbeträgen geschätzt werden. Die Steuerprüfer dürfen nichts anderes vorsehen bei Händlern, die auch Nonfood-Artikel im Sortiment haben, solange es keine andere offizielle Anweisung oder Anordnung gibt. Es dürfe vom Finanzamt nichts hinzugeschätzt werden. Die Betriebsinhaber dürfen darauf vertrauen, dass die eingeräumte Aufzeichnungserleichterung auch dann gelte, wenn Nonfood-Artikel verkauft werden. Denn die Finanzverwaltung habe gewusst, dass nahezu jeder Lebensmittelhändler auch andere Artikel veräußere. (Inzwischen gibt es ein Schreiben vom Bundesfinanzministerium, nach dem "Unentgeltliche Wertabgaben, die weder Nahrungsmittel noch Getränke (...) sind, einzeln aufgezeichnet werden müssen".) (BFH, III R 28/22) - vom 16.09.2024